Abzüge
15 Weitere Abzüge
15.6 Weitere Abzüge
Haushaltlehrlingsabzug
Wurden im privaten Haushalt der steuerpflichtigen Person(en) in eidgenössisch anerkannten Berufen Lernende ausgebildet, kann die Hälfte der entstandenen effektiven Lohn- und Lohnnebenkosten in Abzug gebracht werden. Derselbe Abzug wird auch bei einer Anlehre zur Haushaltmitarbeiterin oder zum Haushaltmitarbeiter gewährt. Wenn die Lernenden Kinder betreuen, für welche ein Abzug der Kinderbetreuungskosten gewährt wird, kann kein Haushaltlehrlingsabzug geltend gemacht werden.