Anteilscheine, Aktien (nicht an der Börse gehandelt)
Raiffeisenbankanteilscheine
Der Steuerwert von Raiffeisenbankanteilscheinen entspricht dem Nominalwert. Ein Abzug auf diesem Wert ist ausgeschlossen, da solche Anteilscheine jederzeit zum Nominalwert an die Genossenschaft zurückgegeben werden können. Als Ertrag ist der im Deklarationsjahr ausbezahlte Zins (= in der Regel der Zins für das vorherige Kalenderjahr) anzugeben.
Übrige nicht kotierte Aktien und Anteilsscheine
Bei den übrigen nicht kotierten Aktien und Anteilsscheinen kann der letztbekannte Steuerwert eingesetzt werden. Die Steuerbehörde legt der Veranlagung automatisch den korrekten Steuerwert zugrunde. Sofern es sich dabei um Titel von inländischen Kapitalgesellschaften handelt, welche auch keinem organisierten ausserbörslichen Handel unterliegen, wird ein Abzug von 50% gewährt.
Es sind nur im Deklarationsjahr fällige Erträge zu deklarieren. Bsp.: Eine am 31.3.2024 für das Geschäftsjahr 2023 beschlossene Dividende stellt eine Fälligkeit 2024 dar und ist deshalb erst in der nächsten Steuererklärung aufzuführen.
Ein allfälliger Antrag auf Dividendenentlastung wird durch EasyTax automatisch generiert. Es ist nach Erfassung einer Dividende oder geldwerten Leistung lediglich zu markieren, dass die Beteiligung mindestens 10 % am Gesellschaftskapital beträgt und im dann eingeblendete Erfassungsfeld der Prozentsatz der Beteiligung zu erfassen.