Abzüge

13 Einkaufsbeiträge an Säule 2 und Beiträge Säule 3a

13.1 Einkäufe Säule 2

Abzugsfähig sind Beiträge für den Einkauf von Dienstjahren und der Höhereinkauf, soweit sie nicht schon im Nettolohn berücksichtigt sind. Gemäss BGer 2C_658/2009 vom 12.03.2010, ist ein Einkauf von Beitragsjahren steuerlich nicht abziehbar, wenn innerhalb von 3 Jahren seit dem Einkauf ein Kapitalbezug aus der Vorsorge erfolgt. Bei Verletzung der Kapitalbezugssperre kann auch eine bereits rechtskräftige Veranlagung nachträglich korrigiert und der Abzug gestrichen werden (vereinfachtes Nachsteuerverfahren).

Die Bescheinigungen der Vorsorgeeinrichtung sind der Steuererklärung beizulegen. Das Merkblatt Einkauf Beitragsjahre Säule 2 kann beim Gemeindesteueramt oder unter www.ag.ch/steuern bezogen bzw. eingesehen werden.