Vermögen im In- und Ausland
Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2023 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.
Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.
32 Betriebsvermögen selbstständig Erwerbender
32.1 Anteile Personengesellschaft
Die Anteile am Vermögen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind nach den Angaben, welche die Gesellschaften in ihren Fragebogen gemacht haben, zu deklarieren.
Für Vermögensanteile an einfachen Gesellschaften (Baukonsortien usw.) sind detaillierte Aufstellungen beizulegen.