Abzüge

21 Selbstbehalt Krankheits- und Unfallkosten

Der aufzurechnende Selbstbehalt bezieht sich nur auf die Kosten unter Ziffer 17.1 und berechnet sich wie folgt:

(Nettoeinkommen gemäss Ziffer 20) x 5

                            95

 

Von den behinderungsbedingten Kosten (Ziffer 17.2) ist kein Selbstbehalt aufzurechnen.