Abzüge

24 Zusätzlicher Sozialabzug für tiefe Einkommen

Wenn das in Ziffer 23 errechnete Einkommen geringer als CHF 35’000 ist, kann ein zusätzlicher Sozialabzug geltend gemacht werden. Die Höhe des Abzugs ist abhängig vom Reineinkommen gemäss Ziffer 23. Der Abzug beträgt:

  • bis zu einem Reineinkommen von CHF 14’999

CHF

12’000

  • bei einem Reineinkommen zwischen CHF 15’000 und CHF 19’999

CHF

7’500

  • bei einem Reineinkommen zwischen CHF 20’000 und CHF 24’999

CHF

3’000

  • bei einem Reineinkommen zwischen CHF 25’000 und CHF 29’999

CHF

2’000

  • bei einem Reineinkommen zwischen CHF 30’000 und CHF 34’999

CHF

1’000

 

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2022 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.

Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.