Abzüge

24 Zusätzlicher Sozialabzug für tiefe Einkommen

Wenn das in Ziffer 23 errechnete Einkommen geringer als Fr. 35’000 ist, kann ein zusätzlicher Sozialabzug geltend gemacht werden. Die Höhe des Abzuges ist abhängig vom Reineinkommen gemäss Ziffer 23. Der Abzug beträgt:

  • bis zu einem Reineinkommen von Fr. 14’999

Fr.

12’000

  • bei einem Reineinkommen zwischen Fr. 15’000 und Fr. 19’999

Fr.

7’500

  • bei einem Reineinkommen zwischen Fr. 20’000 und Fr. 24’999

Fr.

3’000

  • bei einem Reineinkommen zwischen Fr. 25’000 und Fr. 29’999

Fr.

2’000

  • bei einem Reineinkommen zwischen Fr. 30’000 und Fr. 34’999

Fr.

1’000

 

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2019 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.

Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.