Vermögen im In- und Ausland

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2019 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben. Endet die Steuerpflicht während des Jahres, ist für die Vermögenssteuer das gesamte an diesem Stichtag (Wegzugsdatum, Todestag) vorhandene im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.

Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.

30 Bewegliches Vermögen

30.1 Wertschriften und Guthaben

Bei nicht kotierten Aktien und Anteilsscheinen kann der letztbekannte Steuerwert eingesetzt werden. Die Steuerbehörde wird der Veranlagung automatisch den aktuellen Steuerwert zugrunde legen. Zu dessen Festsetzung wird die definitive Veranlagung der juristischen Person abgewartet.

Bei Aktien und Anteilscheinen von inländischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die nicht an der Börse kotiert sind und keinem organisierten ausserbörslichen Handel unterliegen, wird der Steuerwert um 50% herabgesetzt.

Für die Deklaration von Kryptowährungen beachten Sie bitte die Hinweise unter:

www.ag.ch/de/dfr/steuern/natuerliche_personen/steuererklaerung__easytax/kryptowaehrung.jsp