Wie gehen Sie beim Ausfüllen vor?
Vorbereitung
Bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen: Prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen des Jahres 2019 vor sich haben. Dazu gehören insbesondere
Lohnausweise (auch für Nebenerwerbe);
Geschäftsabschlüsse bei selbstständiger
Tätigkeit;
Bescheinigungen über Renten, Erwerbsausfallentschädigungen
usw.;
Bankbelege für Erträge
und Vermögen aus Wertschriften, wie:
Steuerauszüge/Depotauszüge der Banken;
Kauf- und Verkaufsbelege von Obligationen und Aktien;
Gutschriften von Zinsen und Dividenden usw.;
Unterlagen über Liegenschaftserträge
und Liegenschaftsunterhaltskosten;
Schulden- und Schuldzinsenausweise;
Bescheinigungen über Einkäufe in
die Säule 2 (berufliche Vorsorge), sofern sie nicht im Lohnausweis enthalten
sind;
Bescheinigungen über Beiträge an
die Säule 3a (gebundene Vorsorge);
Belege über Krankheitskosten und
behinderungsbedingte Kosten;
Belege über Berufsauslagen (inkl.
Weiterbildungs- und Kinderbetreuungskosten);
Quittungen über
Zuwendungen an Institutionen mit gemeinnützigem oder öffentlichem Zweck;
andere
Unterlagen, welche für das Ausfüllen der Steuererklärung benötigt werden.
Eingereichte Belegskopien werden nicht retourniert.
Belegkopien einreichen, keine Originale (Ausnahme Lohnausweis). Die eingereichten Papierakten werden nach dem Einscannen automatisch und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet. Eingereichte Papierbelege können aus diesem Grund nicht retourniert werden. Sie erleichtern uns die Arbeit beim Einscannen, wenn Sie die Belegkopien hinter das entsprechende Hilfsblatt einsortieren.
Mahngebühren
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben:
— Erste Mahnung Steuererklärung: Fr. 35.– 1)
— Zweite Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.– 1)
— Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/defnitiv): Fr. 35.– 2)
— Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/defnitiv): Fr. 100.– 2)
1) Ab Steuerjahr 2018
2) Ab Steuerjahr 2019