Abzüge
11 Schuldzinsen
Abzugsfähig sind die im Jahr 2019 fällig gewordenen Schuldzinsen. Die Zinsquittungen sind mit der Steuererklärung einzureichen.
Nicht abzugsfähig sind:
Amortisationsraten (Kapitalrückzahlungen);
Leasingraten (Mietzinsen);
Eigenkapitalzinsen (Zins für das in eigenen Grundstücken oder Betrieben investierte Eigenkapital).
Der Abzug von privaten Schuldzinsen ist auf den Betrag der Vermögenserträge (Ziffern 4 und 6.4 der Steuererklärung) und weiteren Fr. 50'000 beschränkt.
Schuldzinsen, die in der Erfolgsrechnung oder in anderen Einkommensberechnungen schon berücksichtigt worden sind, dürfen hier nicht nochmals eingesetzt werden.