Einkünfte im In- und Ausland

5 Weitere Einkünfte und Gewinne

5.4 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen

Steuerbar sind Kapitalabfindungen, die anstelle von wiederkehrenden Leistungen ausbezahlt werden. Als solche gelten z.B. Lidlohnansprüche für geleistete Arbeit. Nicht unter diese Ziffer fallen die Vorsorgeleistungen, welche einer getrennt vom übrigen Einkommen berechneten Jahressteuer unterliegen (z.B. Kapitalzahlungen aus beruflicher oder gebundener Vorsorge).