Einkünfte im In- und Ausland

5 Weitere Einkünfte und Gewinne

5.2 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder

Zum steuerbaren Einkommen gehören auch die für minderjährige Kinder erhaltenen Unterhaltsbeiträge (Kinderalimente). Nicht mehr als Einkommen zu deklarieren sind die Alimente, welche ab dem folgenden Monat nach dem 18. Geburtstag des Kindes bezahlt worden sind.