Einkünfte im In- und Ausland
6 Einkünfte aus Liegenschaften inkl. Nutzniessung und Wohnrecht
6.2 Miet- und Pachtzinseinnahmen
Steuerbar sind sämtliche Miet- und Pachtzinseinnahmen. Entschädigungen der Mieterschaft für Heizung, Warmwasser und Treppenhausreinigung sind nur steuerbar, soweit sie die tatsächlichen Aufwendungen übersteigen.
Von den Bruttoeinnahmen aus der Vermietung möblierter Ferienwohnungen sind nur 4/5 anzugeben (wenn der Vermieter auch die Wäsche zur Verfügung gestellt hat, nur 2/3). Damit wird der Abnützung der Wohnungseinrichtung und den höheren Unterhaltskosten Rechnung getragen. Vorbehalten bleibt die Einreichung einer Liegenschaftsbuchhaltung.