Grabfonds
Als Grabfonds anerkannt und steuerfrei sind für den Grabunterhalt angelegte Bankkonti mit einen Bestand bis zu Fr. 6'000 (für ein Einzelgrab). Die daraus resultierenden Erträge sind in der Regel nicht verrechnungssteuerpflichtig, da sie den Betrag von Fr. 200 nicht übersteigen. Sofern trotzdem eine Verrechnungssteuer belastet wurde, kann diese zurückgefordert werden, indem die verwaltende Person Bestand und Ertrag mit dem Vermerk «Grabfonds» und unter Beilage des Zinsbeleges in Rubrik A des persönlichen Wertschriftenverzeichnisses aufführt und in Rubrik B wieder in Abzug bringt.
Die Zinsbescheinigung ist mit dem Wertschriftenverzeichnis einzureichen.