Einkünfte im In- und Ausland
5 Weitere Einkünfte und Gewinne
5.3 Ertrag aus unverteilten Erbschaften, Geschäftsanteilen Dritter
Jede erbberechtigte Person hat ihren Anteil am Einkommen einer unverteilten Erbschaft zu versteuern und der Steuererklärung eine genaue Zusammenstellung beizufügen. Für die zu Lasten der unverteilten Erbschaft verfallene Verrechnungssteuer haben die Erben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Rückerstattung. Die Antragsformulare S-167 und S-167.1 (Erläuterungen) sind beim Gemeindesteueramt oder unter http://www.ag.ch/steuern erhältlich.