Was ist neu in EasyTax 2016?

Mietzinsen Netto oder Brutto

Bei der Erfassung von Liegenschaften kann angegeben werden, ob es sich um Mietzinsen inkl. bzw. exkl. Nebenkosten handelt.

Anfragen per Email erlaubt

Die auf dem Dialog "Personalien" erfasste Emailadresse kann für die Kontaktaufnahme durch das Gemeindesteueramt freigegeben werden (z.B. für Anfragen zu Aktenergänzungen).

Fahrtkosten Bund

Fahrtkosten bei der direkten Bundessteuer werden auf Fr. 3'000.- beschränkt.

Aus- und Weiterbildungskosten

Die Aus- und Weiterbildungskosten werden neu unter "weitere Abzüge" erfasst und werden auf Fr. 12'000.- bei der direkten Bundessteuer und Kantons-/Gemeindesteuer beschränkt.

Erfassungsmaske GmbH-Anteilscheine

Die Erfassungsmaske der GmbH-Anteile im Wertschriftenverzeichnis wurde angepasst.

Neue Belegkategorie 'Weitere Belege"

Bei der elektronischen Übermittlung können neu elektronische Belege vom Typ "Weitere Belege" angefügt werden (z.B. für Angaben zur Personalsituation, weitere Bemerkungen).

Datenübernahme aus Vorjahr bei unverteilten Erbschaften

Die Bereiche "Vermögen/Wertschriften/Guthaben" und "Schuldzinsen und Schulden (ohne Hypotheken)" werden bei unverteilten Erbschaften aus dem Vorjahr importiert.

Rente Angabe Grad Hilflosigkeit

Bei Renten muss der Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel schwer) erfasst werden falls eine Hilflosenentschädigung bezogen wird.

Kauf/Verkauf bei Anteilen an Stockwerkeigentum

Bei Anteilen an Stockwerkeigentumsgemeinschaften kann das Eröffnungs- bzw. Saldierungsdatum angegeben werden.

 

Steuerliche Neuerungen auf den 1. Januar 2016

Regelung

bis 2015

ab 2016

Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung einschliesslich Umschulungskosten

  • Kosten für die im gegenwärtigen Beruf zusammenhängende Weiterbildung

  • durch äussere Umstände bedingte Umschulung

  • für Berufsaufstieg

  • auch für freiwillige berufliche Umschulung

  • auch für Berufsaufstieg unabhängig vom gegenwärtigen Beruf

  • Obergrenze Fr. 12'000

 

Lotteriegewinne

  • pauschaler Abzug der Einsatzkosten von max. Fr. 1'000 pro Steuerperiode

  • einzelne Gewinne sind erst ab Fr. 1'000 voll steuerbar

  • abzugsfähig sind 5% oder max. Fr. 5'000 der Einsatzkosten

Feuerwehrsold

  • Sold für Milizfeuerwehr ist steuerfrei

  • Sold für Milizfeuerwehr bis max. Fr. 12'000 steuerfrei (Kernaufgaben)

Nur Direkte Bundessteuer

Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte

  • keine betragliche Beschränkung

  • max Fr. 3'000

 

Der Grosse Rat hat am 24. November 2015 beschlossen, dass die Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 neu den aktuellen Markverhältnissen angepasst werden müssen. Das Kantonale Steueramt teilt deshalb allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen (Einfamilienhäuser, Stockwerkeigentum etc.) im Januar 2017 den für sie angepassten Eigenmietwert in einem Brief mit.