Einkünfte im In- und Ausland

6 Einkünfte aus Liegenschaften inkl. Nutzniessung und Wohnrecht

6.1 Eigenmietwert Eigenheim

Bei selbstbewohnten Eigenheimen stellt der Wert der Eigennutzung (Eigenmietwert) steuerbares Einkommen dar. Einzusetzen sind die Eigenmietwerte, gemäss aktueller Schätzung. Der Grosse Rat hat am 24. November 2015 beschlossen, dass die Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 neu den aktuellen Marktverhältnissen angepasst werden müssen.

Das Kantonale Steueramt teilt deshalb allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen (Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentum usw.) im Januar 2017 den für sie angepassten Eigenmietwert in einem Brief mit.

Für nicht vermietete Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen ist auch dann der volle Eigenmietwert einzusetzen, wenn sie nur sporadisch genutzt werden. Bei Liegenschaften in einem anderen Kanton sind die dort geschätzten Werte anzugeben.

Nutzniessung an einer Liegenschaft wird steuerlich wie Eigentum behandelt. Nutzniessungsberechtigte versteuern deshalb den Eigenmietwert. Ebenfalls den Eigenmietwert versteuern müssen Personen, denen ein unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt wurde.