Allgemeine Informationen
Wer hat eine Steuererklärung einzureichen?
Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die
am 31. Dezember ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hatten. Steuerpflichtige, die im Steuerjahr volljährig geworden sind, haben erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen;
ihren Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft haben und auf Grund von Liegenschaftsbesitz oder Geschäftsort im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig sind. Bei Wohnsitz in einem anderen Kanton kann eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons samt Beilagen eingereicht werden.
Auch können quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz in jedem Fall eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen; ein Antrag auf nachträgliche Tarifkorrektur der erhobenen Quellensteuer ist aber nicht mehr möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.steuern.bl.ch.
Eingetragene Partnerschaften sind steuerrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt. Die in dieser Wegleitung verwendeten Begriffe wie verheiratet, getrennt, geschieden, verwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ehepaare, Ehemann und Ehefrau gelten sinngemäss auch für diesen Personenkreis. Ebenso werden die Bezeichnungen «Person 1 (P1)» für Einzelperson, Ehemann und eingetragene Partnerin/Partner 1 und «Person 2 (P2)» für Ehefrau und eingetragene Partnerin/Partner 2 verwendet.
Wie gehen Sie am besten vor?
EasyTax-Hinweis:
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, jeweils die Schaltfläche «Hilfe/Wegl.» anzuwählen, um von den Tipps, Hinweisen oder der Wegleitung zu profitieren. So können Sie alle Rubriken korrekt ausfüllen, ohne allfällige Abzugsmöglichkeiten zu vergessen. Liegen bei einzelnen Punkten Ihrer Steuererklärung spezielle Verhältnisse vor, sind wir Ihnen für erklärende Bemerkungen dankbar.
Zuerst Unterlagen beschaffen
Bevor Sie mit dem Ausfüllen von EasyTax beginnen, prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen für das Steuerjahr vor sich haben. Beachten Sie auch allfällige Hinweise (Abweichungsbegründungen) bei der letzten Veranlagungsverfügung. Erforderliche Unterlagen sind zum Beispiel:
für die Person/en-Situation:
Belege über Unterhaltsbeiträge / Alimente
Belege über bezahlte AHV-Beiträge von nicht erwerbstätigen Personen
Belege über Kosten der Kinderbetreuung durch Drittpersonen
Belege über Kosten von unterstützungsbedürftigen Personen
Belege über Aus- und Weiterbildungskosten
für die Einkommens-Situation:
Lohnausweis/e der Arbeitgeberfirma und Belege über Berufsauslagen
Bescheinigung über Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
Bestätigung über den Einkauf von fehlenden Beitragsjahren innerhalb der beruflichen Vorsorge (2. Säule)
Belege über Ersatzeinkünfte wie Taggelder der Arbeitslosenversicherung usw.
Zusätzlich für Selbständigerwerbende:
Bilanz und Erfolgsrechnung der selbständigen Erwerbstätigkeit
Fragebogen für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchführung
Fragebogen für Selbständigerwerbende mit vereinfachter Buchführung
Fragebogen für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
Hilfsblatt für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften mit vereinfachter Buchführung
Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft
Belege über AHV- oder IV-Renten und eventuelle Ergänzungsleistungen
Rentenbestätigung (Pension, Unfall- und Militärversicherung usw.)
für die Vermögens-Situation:
Wertschriftenverzeichnisse der Banken per 31. Dezember
Bankauszüge mit Zinsgutschriften, Belege über Kryptowährungen
Belege über Gewinne aus Geldspielen (z.B. Zahlenlotto, Sportwetten usw.)
Belege über Schuldzinsen (ohne Hypothekarzinsen)
Belege über Liegenschaftsaufwendungen (Unterhaltskosten, Umweltschutz- und Energiesparmassnahmen sowie Rückbaukosten)
Belege über Hypothekarzinsen
Bescheinigung über Steuerwerte von Lebensversicherungen
für die Abschluss-Situation:
Belege über freiwillige Zuwendungen
Belege über selbst getragene Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten
Was ist bei der Einreichung Ihrer Unterlagen zu beachten?
Bitte verwenden Sie keine Büro-/Heftklammern, Klebezettel, Plastik-/Sichtmäppchen oder Ähnliches. Zur Schonung der Umwelt und zur Vereinfachung der elektronischen Weiterverarbeitung (Scanning) legen Sie die Unterlagen/Belege bitte «lose» in den Steuererklärungsbogen.
Was tun bei Terminproblemen?
Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur angegebenen Frist einzureichen, so stellen Sie rechtzeitig ein «Gesuch um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung». Verwenden Sie dafür das Online-Fristerstreckungsgesuch unter www.steuern.bl.ch. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich gerne an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Stelle des Einreichungsortes wenden.
Ein Gesuch um Fristerstreckung bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist muss nicht gestellt werden, da diese Frist stillschweigend gewährt wird.