Ex-Ehepartner

 

 

310 Unterhaltsbeiträge (erhalte)

Den Unterhaltsbeiträgen gleichgesetzt sind Naturalleistungen wie Wohnrecht, Miete, Krankenkassenprämien, Schuldzinsen usw., welche anstelle von Barzahlungen ausgerichtet werden. Bitte Aufstellung beilegen.

 

Unterhaltsbeiträge, die in Form einer Kapitalabfindung erbracht werden, gelten bei der leistenden Person als Schuldentilgung und sind somit vom Empfänger nicht zu versteuern.

 

Unter dieser Ziffer sind jene Unterhaltsbeiträge anzugeben, die der geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende Ehegatte für sich erhält (Barzahlungen und/oder Naturalleistungen). Dasselbe gilt für Unterhaltsbeiträge einer Person in aufgelöster eingetragener Partnerschaft. Bitte Name und Adresse des oder der Beitragsleistenden angeben.

 

 

570 Unterhaltsbeiträge (bezahle)

Unterhaltsbeiträge, welche in Form einer Kapitalabfindung erbracht werden, gelten bei der leistenden Person als Schuldentilgung und sind daher nicht abziehbar.

 

Unterhaltsbeiträge, die für den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten persönlich bestimmt sind, können abgezogen werden, sofern diese vom Schuldner effektiv selber bezahlt wurden. Dasselbe gilt für Unterhaltsbeiträge an Personen in aufgelöster eingetragener Partnerschaft. Bitte Name und Adresse der Unterhaltsempfängerin/des Unterhaltsempfängers angeben und die Zahlungsbelege beilegen.