Lotteriegewinne
Gewinne aus inländischen Grossspielen, die automatisiert, online oder interkantonal durchgeführt werden, sind bis zu einem Gewinn von CHF 1 Mio. einkommenssteuerfrei. Gewinne von über CHF 1 Mio. unterliegen mit dem darüber liegenden Betrag der Einkommenssteuer. Auf in- und ausländischen Gewinnen aus übrigen Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung hingegen werden Einkommenssteuern erhoben. Dabei werden nur inländische Bar- und Naturalgewinne mit einem Wert von über CHF 1‘000 besteuert. In- und ausländische nicht zugelassene oder bewilligte Kleinspiele/Geschicklichkeitsspiele, sowie alle Gewinne aus ausländischen Lotterien sind ab dem ersten Franken steuerpflichtig.
Deklarieren Sie sämtliche Gewinne in jedem Fall im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis unter Auswahl «Lotteriegewinne». Im EasyTax-Ausdruck werden Gewinnart, Gewinndatum und Gewinnbetrag in der Spalte «Bezeichnung» angezeigt. Bei einem steuerbaren Gewinn wird der Betrag zusätzlich in der Spalte Bruttoertrag (A oder B) angedruckt.
EasyTax-Hinweis:
Begriffserklärungen: | |
Grossspiele: | (z.B. Schweiz. Zahlenlotto, Sportwetten, Pokerturniere, Kiosk-Lose usw.) |
Kleinspiele: | (z.B. lokale Kleinlotterien, lokale Sportwetten, Tombola, Lottomatch, Naturalgewinne usw.) |
Spielbanken: | (z.B. Casino, Roulette, Poker, Blackjack, Spielautomate usw.) |
Spiele zur Verkaufsförderung: | (z.B. Gutscheine, Wettbewerbe, Sachpreise, Naturalgewinne usw.) |
Verrechnungssteuer
Die im laufenden Jahr von Ihren Erträgen abgezogene Verrechnungssteuer kann mit dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zurückgefordert werden, sofern eine vollständige Deklaration der mit verrechnungssteuerbelasteten Bruttoerträge vorliegt.
Das Verrechnungssteuer-Guthaben wird mit den geschuldeten Staatssteuern 2022 verrechnet und ab Eingang der Steuererklärung 2021, frühestens aber ab 1. April 2022, wie eine Akonto-Zahlung verzinst.
Die Rückerstattung (Verrechnung) erfolgt mit der definitiven Veranlagung des Steuerjahres 2022, das heisst, für die Mehrheit der steuerpflichtigen Personen im Verlaufe des Jahres 2023.
Beachten Sie, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt, wenn der Antrag nicht innert dreier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird.
Weitere Abzüge
655 Kosten für Vermögensverwaltungskosten
Als Kosten für Vermögensverwaltung können abgezogen werden:
Einsätze bei Zahlenlotto, Sportwetten usw. im Umfang von 5 % der einzelnen steuerbaren Gewinne, jedoch höchstens CHF 5‘000 pro Treffer. Bei Online-Spielbankenspielen sind die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Steuerjahr bis höchstens CHF 25‘000 abziehbar. Bitte Belege oder Jahresauszug des Spielerkontos beilegen.