Allgemeine Informationen

 

 

Wer hat eine Steuererklärung einzureichen?

 

 

Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die

Auch können quellenbesteuerte Personen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz in jedem Fall eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen; ein Antrag auf nachträgliche Tarifkorrektur der erhobenen Quellensteuer ist aber nicht mehr möglich. Weitere Informationen finden Sie unter www.steuern.bl.ch.

 

Eingetragene Partnerschaften sind steuerrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt. Die in dieser Wegleitung verwendeten Begriffe wie verheiratet, getrennt, geschieden, verwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ehepaare, Ehemann und Ehefrau gelten sinngemäss auch für diesen Personenkreis. Ebenso werden die Bezeichnungen «Person 1 (P1)» für Einzelperson, Ehemann und eingetragene Partnerin/Partner 1 und «Person 2 (P2)» für Ehefrau und eingetragene Partnerin/Partner 2 verwendet.

 

 

Wie gehen Sie am besten vor?

 

 

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EasyTax-Hinweis:

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, jeweils die Schaltfläche «Hilfe/Wegl.» anzuwählen, um von den Tipps, Hinweisen oder der Wegleitung zu profitieren. So können Sie alle Rubriken korrekt ausfüllen, ohne allfällige Abzugsmöglichkeiten zu vergessen. Liegen bei einzelnen Punkten Ihrer Steuer­erklärung spezielle Verhältnisse vor, sind wir Ihnen für erklärende Bemerkungen dankbar.

 

 

Zuerst Unterlagen beschaffen

Bevor Sie mit dem Ausfüllen von EasyTax beginnen, prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen für das Steuerjahr vor sich haben. Beachten Sie auch allfällige Hinweise (Abweichungs­begründungen) bei der letzten Veranlagungs­verfügung. Erforderliche Unterlagen sind zum Beispiel:

 

für die Person/en-Situation:

für die Einkommens-Situation:

für die Vermögens-Situation:

für die Abschluss-Situation:

 

Was ist bei der Einreichung Ihrer Unterlagen zu beachten?

 

Was tun bei Terminproblemen?

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur angegebenen Frist einzureichen, so stellen Sie rechtzeitig ein «Gesuch um Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung». Verwenden Sie dafür das Online-Fristerstreckungsgesuch unter www.steuern.bl.ch. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich gerne an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Stelle des Einreichungsortes wenden.

 

Ein Gesuch um Fristerstreckung bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist muss nicht gestellt werden, da diese Frist stillschweigend gewährt wird.