Weitere Abzüge

 

 

720 Krankheits- und Unfallkosten

 

 

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EasyTax-Programmtipp:

zu wenig Erfassungen in einem Grid (Tabelle) möglich:

Falls Sie weitere Erfassungen hinzufügen möchten und die Schaltfläche «Hinzufügen» inaktiv ist, löschen Sie die letzte Erfassungszeile. Erstellen Sie eine separate Aufstellung (z.B. im Microsoft Excel) und geben Sie nun die Totalzeile Ihrer separaten Aufstellung in der letzten Erfassungszeile mit «Hinzufügen» ein. Beim Datum erfassen Sie 31.12.2021 und im Textfeld schreiben Sie «siehe separate Zusatzaufstellung».

 

 

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EasyTax-Hinweis:

wie erfasse ich eine Bescheinigung der Krankenkasse:

Verlangen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Zusammenzug der selbst getragenen Kosten und erfassen Sie die Kosten wie bei einer der beiden Abbildungen:

 

Beispiel einer Krankenkassenabrechnung:

 

CHF

Rechnungsbeträge

38'400

abzüglich Vergütungen durch die Krankenkasse

34'260

Kosten zu Ihren Lasten

4'140

 

Beispiel einer Heimrechnung:
 

CHF

 

Rechnungsbetrag

91'420

 
abzüglich Leistung Dritter (Rückvergütung)

26'620

48'220
selbst getragene Gesamtkosten

64'800

abzüglich ⅓ (nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten)

21'600

selbst getragene Kosten (⅔ abzugsfähig)

43'200

 

Variante 1)
Erfassung der selbst getragenen Kosten:
Variante 1)
Erfassung der selbst getragenen Kosten:
Variante 2)
Erfassung der Rechnungskosten:
Variante 2)
Erfassung der Rechnungskosten:

 

 

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EasyTax-Hinweis:

abzugsberechtigte Kosten:

In EasyTax klicken Sie für die Ansicht der abzugsberechtigten Kosten den Link Angaben zum Abzug von Krankheits- und Unfallkosten (PDF) an. Bitte Belege beilegen.

 

 

image\BL.png Staatssteuer

Zum Abzug zugelassen werden Krankheits- und Unfallkosten der steuerpflichtigen Personen und der von ihnen unterhaltenen Personen, soweit sie die Kosten selber tragen.

 

image\CH.png Bundessteuer

Zum Abzug zugelassen werden Krankheits- und Unfallkosten der steuerpflichtigen Personen und der von ihnen unterhaltenen Personen, soweit sie die Kosten selber tragen, gemäss folgender Formel:

 

    Total Einkünfte gemäss Ziffer 499 der Steuererklärung

./. Total Abzüge von Ziffer 500 bis 735 der Steuererklärung

./. allfällige steuerfreie Teilbeträge aus qualifizierten Beteiligungen

=  Reineinkommen (vor Abzug der freiwilligen Zuwendungen)

 

Reineinkommen x 5  =  Selbstbehalt

95

 

Bewohnerinnen/Bewohner von Pflegeheimen in der Pflegestufe 1 und 2 (nach BESA) können 2/3 der selbst getragenen Heimkosten (nach Abzug von Drittleistungen) als Krankheitskosten in Abzug bringen (Staats- und Bundessteuer).