Weitere Abzüge
720 Krankheits- und Unfallkosten
EasyTax-Programmtipp:
zu wenig Erfassungen in einem Grid (Tabelle) möglich:
Falls Sie weitere Erfassungen hinzufügen möchten und die Schaltfläche «Hinzufügen» inaktiv ist, löschen Sie die letzte Erfassungszeile. Erstellen Sie eine separate Aufstellung (z.B. im Microsoft Excel) und geben Sie nun die Totalzeile Ihrer separaten Aufstellung in der letzten Erfassungszeile mit «Hinzufügen» ein. Beim Datum erfassen Sie 31.12.2021 und im Textfeld schreiben Sie «siehe separate Zusatzaufstellung».
EasyTax-Hinweis:
wie erfasse ich eine Bescheinigung der Krankenkasse:
Verlangen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Zusammenzug der selbst getragenen Kosten und erfassen Sie die Kosten wie bei einer der beiden Abbildungen:
Beispiel einer Krankenkassenabrechnung:
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Beispiel einer Heimrechnung:
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Variante 1)
Erfassung der selbst getragenen Kosten:
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Variante 1)
Erfassung der selbst getragenen Kosten:
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Variante 2)
Erfassung der Rechnungskosten:
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Variante 2)
Erfassung der Rechnungskosten:
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EasyTax-Hinweis:
abzugsberechtigte Kosten:
In EasyTax klicken Sie für die Ansicht der abzugsberechtigten Kosten den Link Angaben zum Abzug von Krankheits- und Unfallkosten (PDF) an. Bitte Belege beilegen.
Staatssteuer
Zum Abzug zugelassen werden Krankheits- und Unfallkosten der steuerpflichtigen Personen und der von ihnen unterhaltenen Personen, soweit sie die Kosten selber tragen.
Bundessteuer
Zum Abzug zugelassen werden Krankheits- und Unfallkosten der steuerpflichtigen Personen und der von ihnen unterhaltenen Personen, soweit sie die Kosten selber tragen, gemäss folgender Formel:
Total Einkünfte gemäss Ziffer 499 der Steuererklärung ./. Total Abzüge von Ziffer 500 bis 735 der Steuererklärung ./. allfällige steuerfreie Teilbeträge aus qualifizierten Beteiligungen |
= Reineinkommen (vor Abzug der freiwilligen Zuwendungen) |
Reineinkommen x 5 = Selbstbehalt
95
Bewohnerinnen/Bewohner von Pflegeheimen in der Pflegestufe 1 und 2 (nach BESA) können 2/3 der selbst getragenen Heimkosten (nach Abzug von Drittleistungen) als Krankheitskosten in Abzug bringen (Staats- und Bundessteuer).