Angaben zu Schenkungen und Erbvorbezügen im Steuerjahr
Allgemeine Information
Bei Erhalt einer Schenkung oder einem Erbvorbezug im Steuerjahr sind in der Steuererklärung die Erträge zu deklarieren, die ab Vermögensanfall bis Ende Steuerjahr erzielt wurden.
Angaben zu Schenkungen und Erbvorbezügen
Hier ist jede (erhaltene und gemachte) Schenkung und jeder Erbvorbezug anzugeben, die im Steuerjahr stattgefunden haben, auch wenn diese von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit sind (Meldepflicht).
Grundlage der Veranlagung sind die Meldungen der Grundbuchämter oder anderer Behörden. Wo steuerpflichtige Fälle nicht amtlich zur Kenntnis der Steuerverwaltung gelangen, sind sie dieser von der empfangenden Person der Zuwendung, bei Schenkung von der schenkenden Person, innerhalb von 30 Tagen seit dem Vermögensanfall zu melden.
Von der Erbschafts- und Schenkungssteuer sind Eltern, Ehegatten, Personen in eingetragener Partnerschaft und die direkten Nachkommen der erblassenden oder schenkenden Person befreit. Ebenfalls befreit sind Stief- und Pflegekinder, wenn diese vor Erreichen des 25. Altersjahres während mindestens 10 Jahren mit der zuwendenden Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
EasyTax-Programmtipp:
Beispiel: Erfassung einer erhaltenen Schenkung:
Schritt 1: |
Erfassen Sie die Maske «Schenkungen/Erbvorbezüge» (siehe nachfolgende Abbildung) |
Schritt 2: |
Erfassen Sie Ihre erhaltenen Gegenstände zusätzlich in den entsprechenden Masken (je nach Erhalt des Gegenstandes) (siehe nachfolgende Abbildung) |
Schritt 3: |
Weisen Sie in der Rubrik «Herkunft» die erfassten Gegenstände der entsprechenden Schenkung zu (siehe nachfolgende Abbildung) |
Schritt 1 - Erfassung einer erhaltenen Schenkung:
Assistenzmaske «Schenkungen/Erbvorbezüge»:
Schritt 2 - Erfassung der Obligation:
Assistenzmaske «Wertschriften/Guthaben» -«Ja» - «Weiter» - «Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (Übersicht)» - «Hinzufügen» - «Obligationen» -«OK»:
Schritt 2 - Erfassung der Ferienwohnung:
Assistenzmaske «Liegenschaften/Wohnrecht» -«Ja» - «eine Liegenschaft oder Grundstück» - «Weiter» - «Liegenschaften (Übersicht)» - «Hinzufügen»:
Schritt 3 - Erfassung der Herkunft:
Erfassungsmaske «Liegenschaft»