zusätzliche Vermögensverwaltungskosten
655 Kosten für Vermögensverwaltungskosten
Als Kosten für Vermögensverwaltung können abgezogen werden:
Der Aufwand für die allgemein übliche Verwaltung von Wertschriften usw. durch Drittpersonen (Depot- und Safegebühren, Ausfertigung von steuerbewerteten Depotauszügen);
Kommissionen und Spesen auf Bank- und Postkonti;
Kosten im Zusammenhang mit einer Krediteröffnung (Abschlusskommission der Bank usw.);
Einsätze bei Zahlenlotto, Sportwetten usw. im Umfang von 5 % der einzelnen steuerbaren Gewinne, jedoch höchstens CHF 5‘000 pro Treffer. Bei Online-Spielbankenspielen sind die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Steuerjahr bis höchstens CHF 25‘000 abziehbar. Bitte Belege oder Jahresauszug des Spielerkontos beilegen.
Nicht abzugsfähig sind:
Beurkundungs- und Grundbuchgebühren sowie die Handänderungssteuer, welche bei der Grundstückgewinnsteuer-Veranlagung als Gestehungskosten berücksichtigt werden;
Anrechnung einer Entschädigung für eigene Bemühungen;
Courtage, Stempelgebühren, Kommissionen und Spesen bei Ankauf und Verkauf von Wertschriften;
Kosten für Anlageberatung, Steuerberatung, Ausfertigung von Steuererklärungen und dergleichen;
Gebühren für Kreditkarten, Maestro-Karten.