Weitere Abzüge

 

 

730 Behinderungsbedingte Kosten

 

 

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EasyTax-Programmtipp:

zu wenig Erfassungen in einem Grid (Tabelle) möglich:

Falls Sie weitere Erfassungen hinzufügen möchten und die Schaltfläche «Hinzufügen» inaktiv ist, löschen Sie die letzte Erfassungszeile. Erstellen Sie eine separate Aufstellung (z.B. im Microsoft Excel) und geben Sie nun die Totalzeile Ihrer separaten Aufstellung in der letzten Erfassungszeile mit «Hinzufügen» ein. Beim Datum erfassen Sie 31.12.2020 und im Textfeld schreiben Sie «siehe separate Zusatzaufstellung».

 

 

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EasyTax-Hinweis:

abzugsberechtigte Kosten:

In EasyTax klicken Sie für die Ansicht der abzugsberechtigten Kosten den Link Angaben zum Abzug von behinderungsbedingten Kosten (PDF) an. Bitte Belege beilegen.

 

wie erfasse ich Kosten, bei denen Dritte sich finanziell beteiligen:

Erfassen Sie die Kosten wie bei einer der beiden Abbildungen:

 

Beispiel einer Heimrechnung:
 

CHF

 

Rechnungsbetrag

91'420

 
abzüglich Leistung Dritter (Rückvergütung)

26'620

48'220
selbst getragene Gesamtkosten

64'800

abzüglich ⅓ (nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten)

21'600

selbst getragene Kosten (⅔ abzugsfähig)

43'200

 

Variante 1)
Erfassung der selbst getragenen Kosten:
Variante 2)
Erfassung der Rechnungskosten:

 

Abzugsfähig sind behinderungsbedingte Kosten der Steuerpflichtigen oder der von ihnen unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des Behinderten­gleichstellungs­gesetzes (BehiG) vom 13. Dezember 2002, soweit die Steuerpflichtigen die Kosten selber tragen.

 

Bei Bewohnern von Pflegeheimen geht man ab Pflegestufe 3 (nach BESA) von einer Behinderung aus, weshalb 2/3 der selbst getragenen Gesamtkosten (nach Abzug von Drittleistungen) als abzugsfähige Kosten gelten.