Weitere Abzüge
650 Aus- und Weiterbildungskosten
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten einschliesslich Umschulungskosten sind steuerlich abzugsfähig, sofern
diese nicht anderweitig von Dritten (z.B. durch die Arbeitgeberfirma, Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Stipendien usw.) getragen werden,
ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, Fachmittelschule, Gymnasium/Maturität) vorliegt, oder
das 20. Lebensjahr vollendet ist und es nicht um Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II handelt.
Die Kosten sind bis zum Gesamtbetrag von CHF 12'000 pro Person und Jahr als Abzug zulässig. Der Steuererklärung ist eine Aufstellung mit Belegen beizulegen.