Bewegliches Vermögen

 

Massgebend ist der Vermögensstand am 31. Dezember bzw. am Ende der Steuerpflicht.

 

810 Lebens- und Rentenversicherungen

Rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen unterliegen der Vermögenssteuer. Ausnahme: In anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) abgeschlossene Vorsorgepolicen sind bis zur Fälligkeit der Versicherungssumme steuerfrei.

 

Der Vermögenssteuerwert von Lebensversicherungen richtet sich nach dem Steuerwert (Rückkaufswert inkl. Überschussbeteiligung), der von der Versicherungsgesellschaft bescheinigt wird. Diese Bescheinigung ist mit der Steuererklärung einzureichen.

 

Rentenversicherungen sowohl mit aufgeschobenen wie auch bei bereits laufenden Rentenzahlungen sind ebenfalls zum Rückkaufswert steuerbar, der von der Versicherungsgesellschaft zu bescheinigen ist.

 

Steuerpflichtig sind auch Prämiendepotkonti bei einer Versicherungsgesellschaft.