Weitere Abzüge
730 Behinderungsbedingte Kosten
EasyTax-Programmtipp:
zu wenig Erfassungen in einem Grid (Tabelle) möglich:
Falls Sie weitere Erfassungen hinzufügen möchten und die Schaltfläche «Hinzufügen» inaktiv ist, löschen Sie die letzte Erfassungszeile. Erstellen Sie eine separate Aufstellung (z.B. im Microsoft Excel) und geben Sie nun die Totalzeile Ihrer separaten Aufstellung in der letzten Erfassungszeile mit «Hinzufügen» ein. Beim Datum erfassen Sie 31.12.2019 und im Textfeld schreiben Sie «siehe separate Zusatzaufstellung».
EasyTax-Hinweis:
abzugsberechtigte Kosten:
In EasyTax klicken Sie für die Ansicht der abzugsberechtigten Kosten den Link Angaben zum Abzug von behinderungsbedingten Kosten (PDF) an. Bitte Belege beilegen.
wie erfasse ich Kosten, bei denen Dritte sich finanziell beteiligen:
Erfassen Sie die Kosten wie bei einer der beiden Abbildungen:
Beispiel einer Heimrechnung:
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Variante 1)
Erfassung der selbst getragenen Kosten:
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Variante 2)
Erfassung der Rechnungskosten:
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Abzugsfähig sind behinderungsbedingte Kosten der Steuerpflichtigen oder der von ihnen unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) vom 13. Dezember 2002, soweit die Steuerpflichtigen die Kosten selber tragen.
Bei Bewohnern von Pflegeheimen geht man ab Pflegestufe 3 (nach BESA) von einer Behinderung aus, weshalb 2/3 der selbst getragenen Gesamtkosten (nach Abzug von Drittleistungen) als abzugsfähige Kosten gelten.