Bewegliches Vermögen
Massgebend ist der Vermögensstand am 31. Dezember bzw. am Ende der Steuerpflicht.
815 Fahrzeuge, einschliesslich Boote und Wohnwagen, sind wie folgt zu bewerten:
Herstellungsjahr |
|
Steuerwert in % des Neuwertes |
2019 |
|
70 |
2018 |
|
50 |
2017 |
je nach Zustand |
35 bis 40 |
2016 |
je nach Zustand |
20 bis 35 |
2015 und früher |
je nach Zustand |
5 bis 30 |
EasyTax-Hinweis:
automatische Berechnung des Steuerwertes:
EasyTax berechnet den Steuerwert automatisch gemäss Wegleitung Ziffer 815. Bei Fahrzeugen mit Herstellungsjahr 2017 und früher wird der Durchschnittswert vorgeschlagen, welcher überschreibbar ist.
EasyTax-Hinweis:
Geleaste Fahrzeuge:
Der Wert von geleasten Fahrzeugen wird nicht in die Steuererklärung Ziffer 815 übertragen (da Eigentum Drittperson).
825 Übrige Vermögenswerte
Vermögenswerte, die unter den vorhergehenden Ziffern nicht deklariert wurden, sind hier aufzuführen, wie Sammlungen (Briefmarken, Münzen, Bücher, Antiquitäten usw.), Kunstgegenstände (Gemälde usw.), Luxusgegenstände (Schmuck, teure Musikinstrumente, kostbare Teppiche usw.), Pferde, Fahrnisbauten (z.B. Gartenhäuschen, welche nicht fest mit dem Boden verbunden sind) usw. Als Verkehrswert gilt bei Briefmarken ein Viertel des Katalogwertes, bei Münzen ein Drittel des Katalogwertes, mindestens jedoch der Wert des jeweiligen Edelmetalles, bei Gemälde- und sonstigen Kunstsammlungen die Hälfte des Versicherungswertes. Der Hausrat ist steuerfrei.