Weitere Einkünfte
380 Übrige Einkünfte
Hier sind weitere Einkünfte einzutragen, die der Steuerpflicht unterliegen und unter den übrigen Ziffern nicht aufgeführt sind, wie zum Beispiel:
Einkünfte aus Patenten, Lizenzen und Autorenrechte;
ermittelte
Fahrtkosten bei Benutzung eines Geschäftsfahrzeugs
(siehe auch Erläuterungen unter Ziffer 500,505 «Fahrtkosten zwischen
Wohn- und Arbeitsstätte» der Wegleitung)
EasyTax-Hinweis:
Erklärung zur Erfassung
von Fahrtkosten bei Benutzung eines Geschäftsfahrzeugs und unentgeltlicher
Beförderung an den Arbeitsplatz:
In
EasyTax ist dies im Einkommensteil - Erwerbsmaske - Register Fahrtkosten
- Anwahl ‹Geschäftsfahrzeug und unentgeltliche Beförderung an den
Arbeitsplatz› zu erfassen, damit EasyTax die richtigen Zifferzuweisungen
automatisch steuern kann.
Programmtipp:
Erfassung Einkommen mit unterschiedlichem Betrag Staat und Bund:
Sollten unterschiedliche Beträge zwischen Staat und Bund vorkommen, erfassen Sie in der Maske «übrige Einkünfte» den höheren Betrag (Zuweisung Ziffer 380 Staat/Bund) und zusätzlich in der nächstfolgenden Maske «übrige Abzüge» den Differenzbetrag (Zuweisung Ziffer 670 entweder Feld Staat oder Feld Bund, je nach dem, was vom Einkommen wieder entlastet werden soll) mit entsprechendem Vermerk in der Schaltfläche «Bemerkung».
Einkünfte aus gewerbsmässigem Liegenschaftshandel
Bundessteuer
Ein der Bundessteuer unterliegender Gewinn aus gewerbsmässigem Liegenschaftshandel liegt vor, wenn er bei einer über die blosse Verwaltung des eigenen Vermögens hinausgehenden Tätigkeiten oder nicht in Ausnützung einer sich zufällig bietenden Gelegenheit getätigt worden ist oder das Grundstückgeschäft in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der steuerpflichtigen Person steht.
Staatssteuer
Bei der Staatssteuer werden solche Gewinne mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst.