Kredite/Schulden
Massgebend ist der Vermögensstand am 31. Dezember bzw. am Ende der Steuerpflicht.
891 Private übrige Schulden
Die privaten übrigen Schulden sind hier zu deklarieren.
892 Geschäftliche Schulden
Die Geschäftsschulden sind hier zu deklarieren.
555 Private übrige Schuldzinsen
Es sind nur die im Steuerjahr fällig gewordenen Schuldzinsen einzutragen. Bitte Belege beilegen.
Die privaten Schuldzinsen sind höchstens im Umfang der Bruttovermögenserträge zuzüglich eines festen Betrages von CHF 50'000 abzugsberechtigt.
Nicht abzugsberechtigt sind Amortisationen (Schuldrückzahlungen) und Leasingkosten (inklusive Zinsanteil).
560 Geschäftliche Schuldzinsen
Ist eine Steuerausscheidung zu erstellen, so sind die geschäftlichen Schuldzinsen aus dem Geschäftseinkommen (Ziffer 150 bis 165) auszuscheiden und hier zu deklarieren.