Weitere Abzüge

 

650 Aus- und Weiterbildungskosten

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten einschliesslich Umschulungskosten sind steuerlich abzugsfähig, sofern

Die Kosten sind bis zum Gesamtbetrag von CHF 12'000 pro Person und Jahr als Abzug zulässig. Der Steuererklärung ist eine Aufstellung mit Belegen beizulegen.