zusätzliche Vermögensverwaltungskosten
655 Kosten für Vermögensverwaltungskosten
Als Kosten für Vermögensverwaltung können abgezogen werden:
Der Aufwand für die allgemein übliche Verwaltung von Wertschriften usw. durch Drittpersonen (Depot- und Safegebühren, Ausfertigung von steuerbewerteten Depotauszügen);
Kommissionen und Spesen auf Bank- und Postkonti;
Kosten im Zusammenhang mit einer Krediteröffnung (Abschlusskommission der Bank usw.);
Einsätze bei Sport-Toto, Toto-X, Lotto, Lotterien und ähnlichen Veranstaltungen im Umfang von 5 % der einzelnen Gewinne, jedoch höchstens CHF 5‘000 pro Treffer.
Nicht abzugsfähig sind:
Beurkundungs- und Grundbuchgebühren sowie die Handänderungssteuer, welche bei der Grundstückgewinnsteuer-Veranlagung als Gestehungskosten berücksichtigt werden;
Anrechnung einer Entschädigung für eigene Bemühungen;
Courtage, Stempelgebühren, Kommissionen und Spesen bei Ankauf und Verkauf von Wertschriften;
Kosten für Anlageberatung, Steuerberatung, Ausfertigung von Steuererklärungen und dergleichen;
Gebühren für Kreditkarten, Maestro-Karten.