Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse

 

Prüfung der Person-Id. und Register-Nr.:

Die Person-Id. und die Register-Nr. sind mit einer Prüfung versehen. Falls diese in EasyTax falsch erfasst wurden, erfolgt eine Meldung <ungültige Nummer>. Bitte vergleichen Sie jährlich die erfassten Nummern mit Ihrem zugestellten Steuer­erklärungs­formular (siehe rote Pfeile bei folgender Abbildung). Wichtig ist dies bei Paaren mit einem Todesfall der Person 1 oder Ehemanns. Die verwitwete Person 2 oder Ehefrau erhält dann neue Nummern (Person-Id. und Register-Nr.), die in der Maske Personalien geändert werden müssen.

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Auf der ersten Seite der Steuererklärung (Masken im Teil Person/en) sind Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse genau und vollständig anzugeben. Diese Angaben dienen vor allem der Festsetzung der Sozialabzüge und des Tarifs.

 

Allgemeine Informationen

Normalfall

Im Normalfall, d.h. wenn Sie entweder im Steuerjahr ununterbrochen im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft waren oder innerhalb des Steuerjahres von einem anderen Kanton zugezogen sind, tragen Sie die Einkünfte und die Abzüge während des gesamten Steuerjahres und das Vermögen nach dem Stand am Ende des Steuerjahres ein. Bei Zuzug aus einem anderen Kanton sind im Kanton Basel-Landschaft alle Kapitalleistungen des Steuerjahres zu deklarieren.

 

Umzug innerhalb des Kantons Basel-Landschaft

Für die Besteuerung wird ausschliesslich auf die Verhältnisse am 31.12. bzw. am Ende der Steuerpflicht abgestellt. Eine Steuerteilung findet nur bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit zu mehreren Gemeinden (Liegenschaftsbesitz oder Betriebsstätte) statt.

 

Spezialfall

Zuzug aus dem Ausland

Sofern Sie nach dem 1. Januar aus dem Ausland in unseren Kanton zugezogen sind, tragen Sie nur die Einkünfte und die Abzüge seit Ihrem Zuzug in den Kanton Basel-Landschaft bis Ende Steuerjahr und das Vermögen per 31.12. ein. Die zur Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens notwendige Umrechnung der regelmässigen Einkünfte und Abzüge erfolgt von Amtes wegen. Für Interessierte liegt ein spezielles «Merkblatt zur unterjährigen Steuerpflicht für natürliche Personen» vor, das unter www.steuern.bl.ch heruntergeladen oder bei der Steuerbehörde bezogen werden kann.