Weitere Einkünfte
380 Übrige Einkünfte
Hier sind weitere Einkünfte einzutragen, die der Steuerpflicht unterliegen und unter den übrigen Ziffern nicht aufgeführt sind, wie zum Beispiel:
Einkünfte aus Patenten, Lizenzen und Autorenrechte;
ermittelte
Fahrtkosten bei Benutzung eines Geschäftsfahrzeugs
(dies ist in EasyTax in der jeweiligen Erwerbsmaske im Register Fahrtkosten
(Anwahl «Geschäftsfahrzeug und unentgeltliche Beförderung an den Arbeitsplatz»)
zu erfassen).
Programmtipp:
Staat/Bund unterschiedliche Beträge:
Sollten unterschiedliche Beträge zwischen Staat und Bund vorkommen, erfassen Sie den Differenzbetrag (Einkommensentlastung) zusätzlich in der nächstfolgenden Maske «übrige Abzüge» mit entsprechendem Vermerk.
Einkünfte aus gewerbsmässigem Liegenschaftshandel
Bundessteuer
Ein der Bundessteuer unterliegender Gewinn aus gewerbsmässigem Liegenschaftshandel liegt vor, wenn der Handel mit Grundstücken oder wesentlichen Kapitalanteilen an Immobiliengesellschaften über den Rahmen der Verwaltung des eigenen Vermögens hinausgeht oder nicht lediglich in Ausnützung einer sich zufällig bietenden Gelegenheit getätigt worden ist oder das Grundstückgeschäft in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der steuerpflichtigen Person steht.
Staatssteuer
Bei der Staatssteuer werden solche Gewinne mit der Grundstückgewinnsteuer erfasst.