Allgemeine Informationen

 

 

Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende mit Sitz/Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft

Gemäss § 115 des Steuergesetzes sind Arbeitgebende verpflichtet, für jede arbeitnehmende Person einen Ausweis über Lohn, Gehalt und sonstige Bezüge auszustellen und diesen für jedes Steuerjahr direkt der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.

 

 

Wer hat eine Steuererklärung 2015 einzureichen?

 

 

Eine Steuererklärung 2015 haben alle natürlichen Personen einzureichen, die

Eingetragene Partnerschaften sind steuerrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt. Die in dieser Wegleitung verwendeten Begriffe wie verheiratet, getrennt, geschieden, verwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ehepaare, Ehemann und Ehefrau gelten sinngemäss auch für diesen Personenkreis.

 

 

Wie gehen Sie am besten vor?

 

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, jeweils die Schaltfläche «Hilfe/Wegl.» anzuwählen, um von den Tipps, Hinweisen oder der Wegleitung zu profitieren. So können Sie alle Rubriken korrekt ausfüllen, ohne allfällige Abzugsmöglichkeiten zu vergessen.

 

 

Zuerst Unterlagen beschaffen

Bevor Sie mit dem Ausfüllen von EasyTax beginnen, prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen für das Jahr 2015 vor sich haben, insbesondere:

 

für die Person/en-Situation:

für die Einkommens-Situation:

für die Vermögens-Situation:

für die Abschluss-Situation:

 

Was ist bei der Einreichung Ihrer Unterlagen zu beachten?

 

Was tun bei Terminproblemen?

Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur angegebenen Frist einzureichen, so stellen Sie rechtzeitig ein «Gesuch um Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung» (siehe EasyTax: Menü - Hilfsformulare - Fristverlängerungsgesuch).

 

Ein Gesuch um Fristerstreckung bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist muss nicht gestellt werden, da diese Frist stillschweigend gewährt wird.