Allgemeine Informationen
Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende mit Sitz/Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft
Gemäss § 115 des Steuergesetzes sind Arbeitgebende verpflichtet, für jede arbeitnehmende Person einen Ausweis über Lohn, Gehalt und sonstige Bezüge auszustellen und diesen für jedes Steuerjahr direkt der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.
Wer hat eine Steuererklärung 2014 einzureichen?
Eine Steuererklärung 2014 haben alle natürlichen Personen einzureichen, die
am 31. Dezember 2014 ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft hatten. Steuerpflichtige, die im Jahre 2014 volljährig geworden sind, haben erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen;
ihren Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft haben und auf Grund von Liegenschaftsbesitz oder Geschäftsort im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig sind. Bei Wohnsitz in einem anderen Kanton kann eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons samt Beilagen eingereicht werden.
Eingetragene Partnerschaften sind steuerrechtlich den Ehepaaren gleichgestellt. Die in dieser Wegleitung verwendeten Begriffe wie verheiratet, getrennt, geschieden, verwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ehepaare, Ehemann und Ehefrau gelten sinngemäss auch für diesen Personenkreis.
Wie gehen Sie am besten vor?
EasyTax-Hinweis:
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, jeweils die Schaltfläche «Hilfe/Wegl.» anzuwählen, um von den Tipps, Hinweisen oder der Wegleitung zu profitieren. So können Sie alle Rubriken korrekt ausfüllen, ohne allfällige Abzugsmöglichkeiten zu vergessen.
Zuerst Unterlagen beschaffen
Bevor Sie mit dem Ausfüllen von EasyTax beginnen, prüfen Sie, ob Sie alle erforderlichen Unterlagen für das Jahr 2014 vor sich haben, insbesondere:
für die Person/en-Situation:
Belege über Unterhaltsbeiträge / Alimente
Belege über bezahlte AHV-Beiträge von nicht erwerbstätigen Personen
für die Einkommens-Situation:
Lohnausweis/e des/der Arbeitgeber/s und Belege über Berufsauslagen
Bestätigung über den Einkauf von fehlenden Beitragsjahren innerhalb der beruflichen Vorsorge (2. Säule)
Belege über Ersatzeinkünfte wie Taggelder der Arbeitslosenversicherung usw.
Zusätzlich für Selbständigerwerbende:
Bilanz und Erfolgsrechnung der selbständigen Erwerbstätigkeit
«Fragebogen für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung»
«Fragebogen für Selbständigerwerbende ohne kaufmännische Buchhaltung»
«Fragebogen für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften»
«Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft»
Bescheinigung über Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
Belege über AHV- oder IV-Renten und eventuelle Ergänzungsleistungen
Rentenbestätigung (Pension, Unfall- und Militärversicherung usw.)
für die Vermögens-Situation:
Wertschriftenverzeichnisse der Banken per 31.12.2014
Bankauszüge mit Zinsgutschriften
Belege über Lotterie-, Lotto- und Toto-Gewinne
Belege über Schuldzinsen (Hypothekarzinsen, usw.)
Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft
Belege über Liegenschaftsaufwendungen (Unterhaltskosten, Umweltschutz- und Energiesparmassnahmen)
Bescheinigung über Steuerwerte von Lebensversicherungen
für die Abschluss-Situation:
Belege über freiwillige Zuwendungen
Belege über selbst getragene Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten
Was ist bei der Einreichung Ihrer Unterlagen zu beachten?
Bitte verwenden Sie keine Büro-/Heftklammern und keine Plastikmäppchen oder Ähnliches.
Was tun bei Terminproblemen?
Ist es Ihnen nicht möglich, Ihre Steuererklärung bis zur angegebenen Frist einzureichen, so stellen Sie rechtzeitig ein «Gesuch um Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung» (siehe EasyTax: Menü - Hilfsformulare - Fristverlängerungsgesuch).
Ein Gesuch um Fristerstreckung bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist muss nicht gestellt werden, da diese Frist stillschweigend gewährt wird.