Bausparen
EasyTax-Hinweis:
Ab 2013 müssen die
Zinserträge auf Bausparkonti zusammen mit dem übrigen Einkommen und
das Bausparkapital zusammen mit dem übrigen Vermögen besteuert werden.
Die Verrechnungssteuer wird automatisch berechnet und entsprechend
der Rubik zugewiesen (analog Konto mit Zinsabschluss pro Jahr). Bei Auflösung des Bausparkontos ist eine entsprechende
Notiz unter «Bemerkung» zu erfassen.
800 Wertschriften und Guthaben
Steuerpflichtig sind spezielle Bausparkonti bei Banken.
300 Einkünfte aus Guthaben, Wertschriften und Lotterien
Wenn Sie Wertschriften oder Guthaben besitzen, wozu auch Post-, Privat-, Salär- und Sparkonti zählen, muss das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ausgefüllt werden.
Verrechnungssteuer
Die im Jahre 2014 von Ihren Erträgen abgezogene Verrechnungssteuer kann mit dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2014 zurückgefordert werden.
Das Verrechnungssteuer-Guthaben wird mit den geschuldeten Staatssteuern 2015 verrechnet und ab Eingang der Steuererklärung 2014, frühestens aber ab 1.4.2015, wie eine Akonto-Zahlung verzinst.
Die Rückerstattung (Verrechnung) erfolgt mit der definitiven Veranlagung des Steuerjahres 2015, das heisst, für die Mehrheit der steuerpflichtigen Personen im Verlaufe des Jahres 2016.
Beachten Sie, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt, wenn der Antrag nicht innert dreier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird.