Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse
Programmtipp:
Prüfung der Person-Id. und Register-Nr.:
Die Person-Id. und die Register-Nummer sind mit einer Prüfung auf deren Richtigkeit versehen. Falls diese in EasyTax falsch erfasst wurden, erfolgt eine Meldung. Bitte beachten Sie die richtigen Nummern auf Ihrer EasyTax-Steuererklärung (siehe rote Pfeile bei folgender Abbildung).
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Auf der ersten Seite der Steuererklärung (Masken im Teil Person/en) sind Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse genau und vollständig anzugeben. Diese Angaben dienen vor allem der Festsetzung der Sozialabzüge und des Tarifs.
Prüfen Sie die aufgedruckten Personalien auf ihre Richtigkeit und korrigieren Sie allfällige Fehler.
Massgebend sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2014 bzw. am Tage der Beendigung der Steuerpflicht (Wegzug ins Ausland oder bei Tod).
Allgemeine Informationen
Normalfall
Im Normalfall, d.h. wenn Sie entweder im Jahre 2014 ununterbrochen im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft waren oder innerhalb des Jahres 2014 von einem anderen Kanton zugezogen sind, tragen Sie die Einkünfte und die Abzüge während des gesamten Jahres 2014 und das Vermögen nach dem Stand am Ende des Jahres 2014 ein. Bei Zuzug aus einem anderen Kanton sind im Kanton Basel-Landschaft alle Kapitalleistungen des Jahres 2014 zu deklarieren.
Umzug innerhalb des Kantons Basel-Landschaft
Für die Besteuerung wird ausschliesslich auf die Verhältnisse am 31.12.2014 bzw. am Ende der Steuerpflicht abgestellt. Eine Steuerteilung findet nur bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit zu mehreren Gemeinden (Liegenschaftsbesitz oder Betriebsstätte) statt.
Spezialfall
Zuzug aus dem Ausland
Sofern Sie nach dem 1. Januar 2014 aus dem Ausland in unseren Kanton zugezogen sind, tragen Sie nur die Einkünfte und die Abzüge seit Ihrem Zuzug in den Kanton Basel-Landschaft bis Ende 2014 und das Vermögen per 31.12.2014 ein. Die zur Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens notwendige Umrechnung der regelmässigen Einkünfte und Abzüge erfolgt von Amtes wegen. Für Interessierte liegt ein spezielles «Merkblatt zur unterjährigen Steuerpflicht für natürliche Personen» vor, das unter www.steuern.bl.ch heruntergeladen oder bei der Steuerbehörde bezogen werden kann.