Weitere Einkünfte
380 Übrige Einkünfte
Hier sind weitere Einkünfte einzutragen, die der Steuerpflicht unterliegen und unter den übrigen Ziffern nicht aufgeführt sind, wie zum Beispiel:
Leistungen des Arbeitgebers beim Bezug von Mitarbeiteraktien (sofern nicht im Lohnausweis enthalten)