Bausparen

 

Bausparrücklagen werden wie ein normales Konto mit einmaliger Ausschüttung behandelt.

 

 

300 Einkünfte aus Guthaben, Wertschriften und Lotterien

Wenn Sie Wertschriften oder Guthaben besitzen, wozu auch Post-, Privat-, Salär- und Sparkonti zählen, muss das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ausgefüllt werden.

 

 

Verrechnungssteuer

Die im Jahre 2013 von Ihren Erträgen abgezogene Verrechnungssteuer kann mit dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2013 zurückgefordert werden.

 

Das Verrechnungssteuer-Guthaben wird mit den geschuldeten Staatssteuern 2014 verrechnet und ab Eingang der Steuererklärung 2013, frühestens aber ab 1.4.2014, wie eine Akonto-Zahlung verzinst.

 

Die Rückerstattung (Verrechnung) erfolgt mit der definitiven Veranlagung des Steuerjahres 2014, das heisst, für die Mehrheit der steuerpflichtigen Personen im Verlaufe des Jahres 2015.

 

Beachten Sie, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erlischt, wenn der Antrag nicht innert dreier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird.