Weitere Abzüge
735 Zuwendungen an politische Parteien
Programmtipp:
zu wenig Erfassungen in einem Grid (Tabelle) möglich:
Falls Sie weitere Erfassungen hinzufügen möchten und die Schaltfläche «Hinzufügen» inaktiv ist, löschen Sie die letzte Erfassungszeile. Erstellen Sie eine separate Aufstellung (z.B. im Microsoft Excel) und geben Sie nun die Totalzeile Ihrer separaten Aufstellung in der letzten Erfassungszeile mit «Hinzufügen» ein. Beim Datum erfassen Sie 31.12.2012 und im Textfeld schreiben Sie «siehe separate Zusatzaufstellung».
Staatssteuer
Spenden an politische Parteien und Mandatssteuern können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Bundessteuer
Privatpersonen können Zuwendungen, Mitgliederbeiträge sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhaber/innen politischer Ämter) an politische Parteien vom steuerbaren Einkommen abziehen; höchstens CHF 10'100 (ohne Mindestbetrag).