Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse

 

Prüfung der Person-Id. und Register-Nr.:

Die Person-Id. und die Register-Nummer sind mit einer Prüfung auf deren Richtigkeit versehen. Falls diese in EasyTax falsch erfasst wurden, erfolgt eine Meldung. Bitte beachten Sie die richtigen Nummern auf Ihrem EasyTax-Begleitbogen oder der Steuererklärung (siehe rote Pfeile bei obiger Abbildung).

 

 

Auf der ersten Seite der Steuererklärung (Masken im Teil Person/en) sind Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse genau und vollständig anzugeben. Diese Angaben dienen vor allem der Festsetzung der Sozialabzüge und des Tarifs.

 

Allgemeine Informationen

Normalfall

Im Normalfall, d.h. wenn Sie entweder im Jahre 2012 ununterbrochen im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft waren oder innerhalb des Jahres 2012 von einem anderen Kanton zugezogen sind, tragen Sie die Einkünfte und die Abzüge während des gesamten Jahres 2012 und das Vermögen nach dem Stand am Ende des Jahres 2012 ein. Bei Zuzug aus einem anderen Kanton sind im Kanton Basel-Landschaft alle Kapitalleistungen des Jahres 2012 zu deklarieren.

 

Umzug innerhalb des Kantons Basel-Landschaft

Für die Besteuerung wird ausschliesslich auf die Verhältnisse am 31.12.2012 bzw. am Ende der Steuerpflicht abgestellt. Eine Steuerteilung findet nur bei wirtschaftlicher Zugehörigkeit zu mehreren Gemeinden (Liegenschaftsbesitz oder Betriebsstätte) statt.

 

Spezialfall

Zuzug aus dem Ausland

Sofern Sie nach dem 1. Januar 2012 aus dem Ausland in unseren Kanton zugezogen sind, tragen Sie nur die Einkünfte und die Abzüge seit Ihrem Zuzug in den Kanton Basel-Landschaft bis Ende 2012 und das Vermögen per 31.12.2012 ein. Die zur Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens notwendige Umrechnung der regelmässigen Einkünfte und Abzüge erfolgt von Amtes wegen. Für Interessierte liegt ein spezielles «Merkblatt zur unterjährigen Steuerpflicht für natürliche Personen» vor, das unter www.steuern.bl.ch heruntergeladen oder bei der Steuerbehörde bezogen werden kann.