Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

 

 

Berufsauslagen können mit den nachstehenden Beträgen geltend gemacht werden, soweit sie nicht von der Arbeitgeberfirma getragen werden. Werden höhere Kosten geltend gemacht, sind diese lückenlos nachzuweisen.

 

Sind beide Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft berufstätig, sind die Abzüge getrennt zu ermitteln.

 

500,505 Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte

Erfassung der 1. Klass-UAbo-Kosten:

Die Kosten für das UAbo 1. Klasse erfassen Sie unter dem Verkehrsmittel «Bahn, Postauto, Tram, Bus usw.», damit keine automatische Kürzung der 1.Klass-Kosten stattfinden.

Erwachsene

bis CHF 858 pro Jahr

Jugendliche (bis 25 Jahre)

bis CHF 558 pro Jahr

 

Die Fahrtkostenpauschalen betragen:

Privatauto

bis zu CHF 0.70 pro Fahrtkilometer

Motorrad mit weissem Kontrollschild

bis zu CHF 0.40 pro Fahrtkilometer

 

Die Steuerbehörde kann eine Abstufung der Fahrtkostenpauschale im Verhältnis zur Fahrleistung vornehmen:

 

Für Hin- und Rückfahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort während der Mittagspause können maximal diejenigen Kosten abgezogen werden, welche für die Verpflegung abzugsberechtigt sind. Dafür entfällt der Verpflegungsabzug.

 

Abstufung der Fahrtkosten Auto:

Der Ansatz pro gefahrenen Kilometer richtet sich nach der jährlichen Kilometerleistung (Kurzmitteilung Nr. 434 vom 6.11.2008):

0 bis

15'000 km

zu CHF

0.70

15'001 bis

20'000 km

zu CHF

0.65

20'001 bis

25'000 km

zu CHF

0.60

25'001 bis

30'000 km

zu CHF

0.55

30'001 km

und mehr

zu CHF

0.50