zusätzliche Vermögensverwaltungskosten
655 Kosten für Vermögensverwaltungskosten
Als Kosten für Vermögensverwaltung können abgezogen werden:
Die Aufwand für die allgemein übliche Verwaltung von Wertschriften usw. durch Drittpersonen (Depot- und Safegebühren);
Kommissionen und Spesen auf Bank- und Postkonti;
Kosten im Zusammenhang mit einer Krediteröffnung (Abschlusskommission der Bank usw.);
Einsätze bei Sport-Toto, Toto-X, Lotto, Lotterien und ähnlichen Veranstaltungen des Jahres 2012 bis zur Höhe der in der entsprechenden Wettbewerbsart erzielten Gewinne. Bitte Belege beilegen.
Nicht abzugsfähig sind:
Beurkundungs- und Grundbuchgebühren sowie die Handänderungssteuer, welche bei der Grundstückgewinnsteuer-Veranlagung als Gestehungskosten berücksichtigt werden;
Anrechnung einer Entschädigung für eigene Bemühungen;
Courtage, Stempelgebühren, Kommissionen und Spesen bei Ankauf und Verkauf von Wertschriften;
Kosten für Anlageberatung, Steuerberatung, Ausfertigung von Steuererklärungen und dergleichen;
Gebühren für Kreditkarten, Maestro-Karten.