Pflegebedürftige Personen
765 Abzug für pflegebedürftige Personen
Wenn Sie einen solchen Abzug geltend machen, haben Sie einen Nachweis der Pflegebedürftigkeit einzureichen.
Der Abzug wird gewährt für volljährige Personen, die schwer invalid oder dauernd pflegebedürftig sind und die unentgeltlich in häuslicher Gemeinschaft von der steuerpflichtigen Person betreut werden.
Der Abzug beträgt:
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CHF 2'000 pro pflegebedürftige Person |
Kein Abzug möglich |
Dieser Abzug entfällt, wenn die betreuende Person nach den Ansätzen der Spitex für Hauswirtschaft und Betreuung entschädigt wird.