Familienbesteuerung

Gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten

Ehepaare, welche rechtlich und tatsächlich in ungetrennter Ehe leben, sowie eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren sind gemeinsam steuerpflichtig:

Unverheiratete mit Kindern zusammenlebende Personen

Elterntarif bei der direkten Bundessteuer

Der Elterntarif kann beansprucht werden von rechtlich und tatsächlich in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten, verwitweten, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden, geschiedenen und ledigen steuerpflichtigen Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten. Basis für den Elterntarif ist der Verheiratetentarif. Der so ermittelte Steuerbetrag wird um CHF 251 für jedes Kind und jede unterstützungsbedürftige Person reduziert.

Alle übrigen steuerpflichtigen Personen:

Alle übrigen steuerpflichtigen Personen werden zum Tarif A (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. zum Tarif für Alleinstehende (direkte Bundessteuer) besteuert.