Vermögen im In- und Ausland

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2022 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.

Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.

30 Bewegliches Vermögen

30.4 Anteile an unverteilten Erbschaften

Vermögensanteile an unverteilten Erbschaften sind genau zu bezeichnen und mit einer detaillierten Aufstellung, unterteilt nach Liegenschaften und anderen Vermögenswerten, auszuweisen.