Was ist neu in EasyTax 2022?

Zivilstand/Familienverhältnisse Erfassung verheiratete, gleichgeschlechtliche Paare

Erfassung von verheirateten, gleichgeschlechtlichen Paaren kann mit der Auswahl des Familienverhältnisses "in eingetragener Partnerschaft / verheiratet" durchgeführt werden.

Deklaration Berufskosten (Homeoffice, Geschäftsfahrzeug)

In der Erfassung der Einkommen aus unselbständiger Arbeit können neu der Anteil und die Homeofficetage erfasst werden.

Gemäss Verordnung des Bundes findet ab dem 01.01.2022 keine Aufrechnung für Privatfahren des Geschäftsfahrzeuges mehr statt. Daher wurde Option "Arbeitgeber stellt Geschäftsauto zur Verfügung" entfernt.

Vertreter Mutationen

Vertreter Mutationen für eingeschränkte Vollmachten werden auf dem Ausdruck mit Ja/Nein ausgewiesen.

Darstellung Hypothek nach Verkauf Liegenschaft

Bei Verkauf einer Liegenschaft mit Hypothek mit Schuldenstand am 31.12.2022 wird diese im Total der Schulden berücksichtigt.

E-Mailbestätigung bei Transfer

Wenn eine E-Mail im Dialog 'Adresse' oder 'eingeschränkte Vollmacht' erfasst ist, wird diese im Dialog 'Einreichen' automatisch für die Bestätigung vorausgefüllt. Die E-Mailadresse kann überschrieben oder entfernt werden.

Unverteilte Erbschaft – Verrechnungssteuer

Gemäss geändertem Art. 59 Abs. der EStV ist für Fälligkeiten ab 1.1.2022 bei unverteilten Erbschaften jeder Erbe selber für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf seinem persönlichen Anteil zuständig.
Daher kann neu im Dialog Erbschaft – bei unverteilter Erbschaft – bei Vermögen/Wertschriften/Guthaben den persönlicher Anteil Bruttoertrag aus unverteilter Erbschaft mit Verrechnungssteuer erfasst werden. Das Verrechnungssteuerguthaben wird im Wertschriftenverzeichnis ausgewiesen.

Erweiterung Kryptowährung (Zu- & Abgänge)

Bei der Erfassungsmaske "Kryptowährung" können neu Zu- und Abgänge erfasst werden.

Auslesen eSteuerauszug – Änderung Depotgebühren

Die Depotgebühren werden aus dem eStA ausgelesen, können aber überschrieben oder gelöscht werden.
Bitte beachten: Es ist das vollständige PDF (Detailseiten inklusive Barcode) des e-Steuerauszuges einzulesen. Nur den Barcode einzulesen ist für die Datenerfassung und die anschliessende Prüfung ungenügend.