Abzüge

22 Steuerfreibeträge (Sozialabzüge)

Für die Gewährung der Steuerfreibeträge (Sozialabzüge) sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2022 bzw. am Ende der Steuerpflicht (unterjährige Steuerpflicht) massgebend.

Haben Sie Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten, tragen Sie bitte auch das genaue Geburtsdatum ein. Für Kinder mit dem Jahrgang 2004 und älter, welche sich in Ausbildung befinden, geben Sie bitte jeweils auch den Namen der Ausbildungsstätte oder der Lehrfirma sowie das voraussichtliche Ende der Ausbildung an.

Für die Umsetzung des per 1.1.2011 in Kraft gesetzten Bundesgesetzes über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern benötigen wir bei nicht gemeinsam besteuerten Eltern (getrennte, geschiedene oder unverheiratete Eltern inkl. Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern) zusätzliche Angaben. Bitte beantworten Sie dies falls auch die Zusatzangaben bezüglich Unterhaltsbeiträge und Sorgerecht in den dafür vorgesehenen Checkboxen.

Das gemeinsame Sorgerecht für minderjährige Kinder wird entweder gerichtlich im Scheidungs- oder Trennungsurteil oder bei unverheirateten Eltern von der Vormundschaftsbehörde auf beide Elternteile übertragen. Die Checkbox ist nur anzukreuzen, wenn eine solche Übertragung vorliegt.

22.1 Kinderabzug pro Kind

Der Kinderabzug ist wie folgt gestaffelt:

- für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 14. Altersjahr

CHF

7’100

- für jedes Kind unter elterlicher Sorge bis zum vollendeten 18. Altersjahr

CHF

9’100

- für jedes volljährige Kind in Ausbildung, für dessen Unterhalt die Steuerpflichtigen zur Hauptsache aufkommen

CHF

11’100

 

Üben nicht gemeinsam veranlagte Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus, hat derjenige Elternteil, der überwiegend für den Unterhalt des Kindes aufkommt, Anspruch auf den Abzug. Wer einen Abzug von Unterhaltsbeiträgen (Kinderalimenten) beanspruchen kann, hat in der Regel kein Anrecht auf einen Kinderabzug.

Der Kinderabzug kann pro Kind nur einmal gewährt werden. EasyTax weist je nach erfasster Konstellation den Kinderabzug und dessen kinderrelevanten Abzüge inkl. Tarif sowohl dem Kindsvater als auch der Kindsmutter zu.

Ihr Steueramt nimmt eine Gegenprüfung vor und gewährt den Kinderabzug und die kinderrelevanten Abzüge inkl. Tarif nur bei einem Elternteil.