Abzüge
15 Weitere Abzüge
15.3 Freiwillige Leistungen
Abzugsfähig sind nachweisbare freiwillige Zuwendungen an den Kanton, die aargauischen Gemeinden, die aargauischen Landeskirchen und an gemeinnützige sowie öffentliche Institutionen. Der Abzug ist auf 20 % des Reineinkommens beschränkt.
Ein Abzug kann nur gewährt werden, wenn die Zuwendungen mindestens Fr. 100 erreichen. Gesamthafte Zuwendungen unter Fr. 100 fallen steuerlich ausser Betracht. Die Belege müssen nicht beigelegt werden. Sie können zu Kontrollzwecken nachträglich einverlangt werden.
Das Kantonale Steueramt führt ein Verzeichnis der Institutionen mit gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken. Diese sogenannte Zuwendungsliste ist in EasyTax (PDF-Format) integriert (Menü Hilfe, Zuwendungsliste), ist im Internet unter www.ag.ch/steuern (Zuwendungen) oder beim Gemeindesteueramt erhältlich.
Bei den freiwilligen Zuwendungen sind max. 100 Einträge möglich.
In Ausnahmen bei ungenügendem Platz verwenden Sie bitte Ihre eigene Aufstellung und erfassen Sie den Totalbetrag im EasyTax per 31.12.JJJJ