Was ist neu in EasyTax 2017?
FABI
Die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auf dem Arbeitsweg ist bei unselbständiger Erwerbstätigkeit als geldwerter Vorteil (Einkommen) zu erfassen. Die Fahrtkosten bei der Kantons- und Gemeindesteuer werden auf Fr. 7'000 beschränkt
Doppelseitiger Ausdruck
Der doppelseitige Ausdruck der Steuererklärung ist möglich
Anfragen per E-Mail
Die bei Vertretern (Dialog "Rückfragen in dieser Steuersache" und "Eingeschränkte Vollmacht") erfassten E-Mail-Adressen können für die Kontaktaufnahme durch das Gemeindesteueramt freigegeben werden (z.B. für Anfragen zur Aktenergänzung).
Erlös Stromverkauf PV-Anlage
Erlös aus Stromverkauf von Photovoltaikanlagen ist bei Liegenschaften erfassbar.
Beispielmodus
Die Kennzeichnung des Beispielmodus wurde verbessert.
WV mit mehr als 250 Positionen
Die Beschränkung auf maximal 250 Positionen im Wertschriftenverzeichnis wurde aufgehoben.
Raiffeisenbankanteilscheine
Für die Erfassung von Raiffeisenbankanteilscheinen ist im Wertschriftenverzeichnis eine separate Kategorie verfügbar
EStV-Nummer
Bei Wertschriften der Kategorie "Gmbh-Anteile / Aktien / Genossenschaftsanteile (nicht an der Börse gehandelt)" kann die EStV-Nummer erfasst werden.
Grösse elektronischer Transfer
Die maximale Dateigrösse angefügter Belege bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung wurde erhöht.
Steuerliche Änderungen für das Steuerjahr 2017
Auf die Steuerperiode 2017 ist diese Neuerung in Kraft getreten:
Regelung |
bis 2016 |
ab 2017 |
Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte |
keine betragliche Beschränkung |
max. Fr. 7'000 |