Was ist neu in EasyTax 2017?

FABI

Die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auf dem Arbeitsweg ist bei unselbständiger Erwerbstätigkeit als geldwerter Vorteil (Einkommen) zu erfassen. Die Fahrtkosten bei der Kantons- und Gemeindesteuer werden auf Fr. 7'000 beschränkt

Doppelseitiger Ausdruck

Der doppelseitige Ausdruck der Steuererklärung ist möglich

Anfragen per E-Mail

Die bei Vertretern (Dialog "Rückfragen in dieser Steuersache" und "Eingeschränkte Vollmacht") erfassten E-Mail-Adressen können für die Kontaktaufnahme durch das Gemeindesteueramt freigegeben werden (z.B. für Anfragen zur Aktenergänzung).

Erlös Stromverkauf PV-Anlage

Erlös aus Stromverkauf von Photovoltaikanlagen ist bei Liegenschaften erfassbar.

Beispielmodus

Die Kennzeichnung des Beispielmodus wurde verbessert.

WV mit mehr als 250 Positionen

Die Beschränkung auf maximal 250 Positionen im Wertschriftenverzeichnis wurde aufgehoben.

Raiffeisenbankanteilscheine

Für die Erfassung von Raiffeisenbankanteilscheinen ist im Wertschriftenverzeichnis eine separate Kategorie verfügbar

EStV-Nummer

Bei Wertschriften der Kategorie "Gmbh-Anteile / Aktien / Genossenschaftsanteile (nicht an der Börse gehandelt)" kann die EStV-Nummer erfasst werden.

Grösse elektronischer Transfer

Die maximale Dateigrösse angefügter Belege bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung wurde erhöht.

 

Steuerliche Änderungen für das Steuerjahr 2017

Auf die Steuerperiode 2017 ist diese Neuerung in Kraft getreten:

Regelung

bis 2016

ab 2017

Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte

keine betragliche Beschränkung

max. Fr. 7'000