Steuererklärung mit EasyTax 2017
Das Programm hilft Ihnen mit einem Fragemodus durch die Steuererklärung. Das Programm ist mandantenfähig, d.h. es kann auch für das Ausfüllen mehrerer Steuererklärungen problemlos verwendet werden. Die mit EasyTax erfassten Daten der Steuererklärung 2016 können übernommen und als Basis für 2017 verwendet werden. Die Daten 2017 können wiederum abgespeichert werden und stehen für die nächste Steuererklärung als Grundlage zur Verfügung.
Der Ausdruck ist auf allen üblichen Druckern auf neutrales Papier möglich. Es müssen alle ausgedruckten Blätter (mit Ausnahme der Steuerberechnung) vollständig und aus einem Drucklauf eingereicht werden. Nachträgliche Korrekturen und Änderungen erfordern einen vollständig neuen Ausdruck. Die Datenblätter mit den Barcodes aus demselben Drucklauf sind zusammen mit den Formularen einzureichen.
Folgender Ausdruck muss von der steuerpflichtigen Person (bei verheirateten Personen von beiden Eheteilen und bei in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen von beiden PartnerInnen) unterschrieben werden:
Seite 1 Datenblatt Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Steuererklärung erstmals mit EasyTax ausfüllen, verwenden Sie die Original-Steuererklärung 2017 als Einlagemappe für die PC-Ausdrucke und die Belege. Die übrigen Originalformulare und Kopien können entsorgt werden.
Wir empfehlen Ihnen das Programm vom Internet herunter zu laden (www.ag.ch/steuern). Sie erhalten damit stets die aktuellste Version und helfen zudem mit, Kosten und Material einzusparen.
Falls Sie die EasyTax Software 2017 weiterhin als CD installieren möchten, können Sie die CD bei Ihrem Gemeindesteueramt beziehen.
Sie erhalten auf jeden Fall den adressierten Steuererklärungsbogen für das Einlegen der Ausdrucke und der Belegkopien.
Wenn Sie ein anderes PC-Programm verwenden oder die Steuererklärung 2017 durch eine Treuhandfirma oder eine Bank ausfüllen lassen, verwenden Sie bitte den adressierten Steuererklärungsbogen als Einlagemappe für die Ausdrucke und die Belegkopien. In diesem Fall werden wir Ihnen (auch) künftig nur noch den adressierten Steuererklärungsbogen ohne die weiteren Steuerformulare zustellen. Die Wegleitung ist unter www.ag.ch/steuern abrufbar.