Vermögen im In- und Ausland
Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2017 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.
Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.
34 Total der Schulden
Abziehbar sind die am 31. Dezember 2017 bestehenden Schulden.
Die Schulden sind im Schuldenverzeichnis aufzuführen und belegmässig nachzuweisen. Unerlässlich ist auch die Angabe des Gläubigers bzw. der Gläubigerin mit genauer Adresse und des Zinssatzes.
Geschäftsschulden sind mit den Werten am Ende des Geschäftsjahres einzusetzen.