Abzüge
15 Weitere Abzüge
15.1 Persönliche Beiträge nicht erwerbstätiger Personen an die AHV/IV/EO
Gesetzliche Beiträge an die eidg. AHV/IV können in Abzug gebracht werden, soweit sie nicht bereits anderweitig berücksichtigt wurden. Nicht abziehbar sind Arbeitgeberbeiträge für privates Personal.