Nachbesteuerung von bisher nicht deklariertem Einkommen und Vermögen

In dieser Rubrik können bisher nicht versteuerte Einkommens- und Vermögensbestandteile zur Nachbesteuerung angemeldet werden. Wir bitten Sie, bisher nicht deklarierte Einkünfte und Vermögenswerte (ab Bemessungsjahr 2004) mit den entsprechenden jährlichen Beträgen aufzulisten und zu belegen.