Abzüge

12 Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen

12.1 Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten oder an PartnerIn

Abziehbar sind die nachweislich bezahlten periodisch in Rentenform fliessenden Unterhaltsbeiträge. Kapitalabfindungen und güterrechtliche Abfindungen können nicht abgezogen werden.