Steuerbewerteter Depotauszug

Als steuerbewerteter Depotauszug darf nur ein zu Steuerzwecken von der Bank erstellter Auszug erfasst werden, welcher die detaillierten Erträge  - sowie Zu und Abgangsdaten enthält. Solche Auszüge erstellt die Bank in der Regel nur, wenn sie entsprechend beauftragt wird. Der Zusammenfassung (Rekapitulation) können die pro Rubrik zu erfassenden Totalwerte entnommen werden (Abbildung unten). Der vollständige Auszug ist dem Wertschriftenverzeichnis beizulegen.

Falls nur ein Bestandesauszug ohne detaillierte Erträge per Ende Jahr vorliegt, sind sämtliche Positionen einzeln in EasyTax zu erfassen.

Ausgleichszahlungen und der Ertrag aus Securities Lending sind (je nach Bank) im Depotauszug separat ausgewiesen. Sie müssen daher bei der Erfassung in EasyTax in den vorgesehenen Spalten separat erfasst werden.

In der Zusammenfassung eines Depotauszuges kann ein positiver oder negativer Überhang aus Differenzbesteuerung ausgewiesen sein. Solche Werte sind im Feld Ergebnis aus Differenzbesteuerung zu erfassen. Allfällig andere in EasyTax enthaltene Zinsen aus Differenzbesteuerung würden so weit zulässig mit diesem Ergebnis verrechnet und im gedruckten Wertschriftenverzeichnis ausgewiesen. Mögliche Verrechnungen werden durch die Steuerbehörde immer kontrolliert und ergänzt.

Sollzinsen und Depotgebühren werden nicht im Wertschriftenverzeichnis ausgedruckt sondern automatisch den entsprechenden Positionen der Steuererklärung zugewiesen.