Zahlung der Kantons- und Gemeindesteuern
Für das laufende Jahr erhalten Sie immer eine provisorische Steuerrechnung. Diese wird auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind.
Es besteht kein Einspracherecht gegen die provisorische Steuerrechnung. Sie kann jedoch nachträglich erhöht oder vermindert werden, wenn sie voraussichtlich wesentlich vom definitiven Steuerbetrag abweicht. Verwenden Sie dazu dasFormular für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung (Formular 114.05), welches unter www.ag.ch/steuern publiziert ist.
Die provisorische Steuerrechnung ist zahlbar bis Ende Oktober. Zahlungen vor diesem Zeitpunkt werden verzinst. Beachten Sie, dass auch provisorische Rechnungen betrieben werden können.
Zusammen mit der Steuerveranlgung wird eine definitive Abrechnung erstellt. Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Steuerrechnung werden nachgefordert. Zu viel bezahlte Beträge werden mit Vergütungszins zurückbezahlt.