Was ist neu in EasyTax 2016?
Mietzinsen Netto oder Brutto
Bei der Erfassung von Liegenschaften kann angegeben werden, ob es sich um Mietzinsen inkl. bzw. exkl. Nebenkosten handelt.
Anfragen per Email erlaubt
Die auf dem Dialog "Personalien" erfasste Emailadresse kann für die Kontaktaufnahme durch das Gemeindesteueramt freigegeben werden (z.B. für Anfragen zu Aktenergänzungen).
Fahrtkosten Bund
Fahrtkosten bei der direkten Bundessteuer werden auf Fr. 3'000.- beschränkt.
Aus- und Weiterbildungskosten
Die Aus- und Weiterbildungskosten werden neu unter "weitere Abzüge" erfasst und werden auf Fr. 12'000.- bei der direkten Bundessteuer und Kantons-/Gemeindesteuer beschränkt.
Erfassungsmaske GmbH-Anteilscheine
Die Erfassungsmaske der GmbH-Anteile im Wertschriftenverzeichnis wurde angepasst.
Neue Belegkategorie 'Weitere Belege"
Bei der elektronischen Übermittlung können neu elektronische Belege vom Typ "Weitere Belege" angefügt werden (z.B. für Angaben zur Personalsituation, weitere Bemerkungen).
Datenübernahme aus Vorjahr bei unverteilten Erbschaften
Die Bereiche "Vermögen/Wertschriften/Guthaben" und "Schuldzinsen und Schulden (ohne Hypotheken)" werden bei unverteilten Erbschaften aus dem Vorjahr importiert.
Rente Angabe Grad Hilflosigkeit
Bei Renten muss der Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel schwer) erfasst werden falls eine Hilflosenentschädigung bezogen wird.
Kauf/Verkauf bei Anteilen an Stockwerkeigentum
Bei Anteilen an Stockwerkeigentumsgemeinschaften kann das Eröffnungs- bzw. Saldierungsdatum angegeben werden.
Steuerliche Neuerungen auf den 1. Januar 2016
Regelung |
bis 2015 |
ab 2016 |
Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung einschliesslich Umschulungskosten |
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Lotteriegewinne |
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Feuerwehrsold |
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Nur Direkte Bundessteuer Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte |
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Der Grosse Rat hat am 24. November 2015 beschlossen, dass die Eigenmietwerte per 1. Januar 2016 neu den aktuellen Markverhältnissen angepasst werden müssen. Das Kantonale Steueramt teilt deshalb allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen (Einfamilienhäuser, Stockwerkeigentum etc.) im Januar 2017 den für sie angepassten Eigenmietwert in einem Brief mit.