Abzüge
22 Steuerfreibeträge (Sozialabzüge)
Für die Gewährung der Steuerfreibeträge (Sozialabzüge) sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2016 massgebend.
22.2 Unterstützungsabzug pro unterstützte Person
Der Unterstützungsabzug wird für jede erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige unterstützungsbedürftige Person gewährt, an deren Unterhalt die Steuerpflichtigen mindestens in der Höhe des Abzuges beitragen. Die erbrachten Unterstützungsleistungen sind nachzuweisen und die Unterstützungsbedürftigkeit muss am Stichtag noch fortbestehen: Mit der Steuererklärung ist eine Bestätigung der unterstützten Person über Art, Zeitpunkt und Höhe der erfolgten Unterstützung einzureichen. Zahlungsbelege sind beizulegen.