Lotteriegewinne (Lotto, Toto ...)

 

Eine allfällige Verrechnungssteuerrückerstattung kann nur aufgrund der Original-Gewinnabrechung erfolgen.

 

Achtung:

Verrechnungssteuerguthaben, die zur Hauptsache auf Lotteriegewinne zurückzuführen sind, werden zur Verrechnung mit den Steuern an die Finanzverwaltung der Gemeinde überwiesen.