Vermögen im In- und Ausland

 

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2014 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.

 

Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.

 

30 Bewegliches Vermögen

 

30.2 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle, Guthaben Verrechnungssteuer

 

Die Kurse für ausländische Banknoten, Goldmünzen und Edelmetalle können der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegebenen Kursliste entnommen werden. Diese Kursliste kann im Internet unter www.ictax.admin.ch/2014/de/index.html eingesehen werden. Sie  ist auch im EasyTax 2014 integriert.

 

Steuerpflichtig und zu deklarieren sind auch alle weiteren Guthaben wie z.B. Legate. Ebenfalls zu deklarieren ist das Verrechnungssteuerguthaben gemäss Wertschriften- und Guthabenverzeichnis.