Vermögen im In- und Ausland

 

Für die Vermögenssteuer ist das gesamte am 31. Dezember 2014 vorhandene, im In- und Ausland gelegene Vermögen anzugeben.

 

Nutzniessungsvermögen ist von der nutzniessungsberechtigten Person zu versteuern.

 

30 Bewegliches Vermögen

 

30.4 Anteile an unverteilten Erbschaften

 

Vermögensanteile an unverteilten Erbschaften sind genau zu bezeichnen und mit einer detaillierten Aufstellung, unterteilt nach Liegenschaften und anderen Vermögenswerten, auszuweisen.