2.1 Einzelperson
Der Fragebogen für selbstständig Erwerbende (nicht in EasyTax enthalten) ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen, soweit die betreffenden Angaben nicht aus den Geschäftsabschlüssen ersichtlich sind.
Mit der Steuererklärung einzureichen sind:
Geschäftsabschlüsse (Bilanzen und Erfolgsrechnungen);
Kopien des Privatkontos (woraus Privatbezüge und -einlagen, verbuchte Privat- und Geschäftsanteile ersichtlich sind);
Abschreibungstabellen.
Die vorstehenden Ausführungen zur Aufzeichnungspflicht gelten auch für Landwirte. Es wird auf den Fragebogen für Landwirte (nicht in EasyTax enthalten) verwiesen.
2.3 Familienzulagen
Die erhaltenen Familienzulagen stellen steuerbares Einkommen dar und sind hier zu deklarieren, soweit sie nicht bereits im Geschäftsabschluss als Ertrag verbucht wurden.