Abzüge

14 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien

 

Für Versicherungsprämien (inkl. Krankenkassenprämien) und Sparkapitalzinsen können gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten bzw. PartnerInnen einen Pauschalabzug von Fr. 4'000.-- pro Jahr geltend machen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen beträgt der Abzug Fr. 2'000.-- pro Jahr.