Direkte Bundessteuer

 

Die kantonale Einkommenssteuer und die direkte Bundessteuer beruhen auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Das für die Berechnung der Kantons- und Gemeindesteuern massgebende steuerbare Einkommen deckt sich deshalb nicht mit dem steuerbaren Einkommen für die direkte Bundessteuer.

 

Die Abzüge bei der direkten Bundessteuer weichen teilweise von den Abzügen bei den kantonalen Steuern ab. Das gilt beispielsweise für den Abzug von Spenden an politische Parteien, den Kinderbetreuungskostenabzug, den Versicherungsabzug, den Sonderabzug für zweitverdienende Ehegatten und die Sozialabzüge. In diesen Fällen werden die kantonalen Abzüge aufgerechnet und durch die bei der direkten Bundessteuer massgebenden Abzüge ersetzt.

 

Die Steuerbehörden berücksichtigen die Abweichungen bei der direkten Bundessteuer automatisch. Das Ausfüllen und Einreichen des Hilfsblattes Direkte Bundessteuer ist deshalb freiwillig.