Zahlung der Kantons- und Gemeindesteuern

 

Für das laufende Jahr erhalten Sie immer eine provisorische Steuerrechnung. Diese wird auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind.

 

Es besteht kein Einspracherecht gegen die provisorische Steuerrechnung. Sie kann jedoch nachträglich erhöht oder vermindert werden, wenn sie voraussichtlich wesentlich vom definitiven Steuerbetrag abweicht. Verwenden Sie dazu dasFormular für die Anpassung der provisorischen Steuerrechnung (Formular 114.05), welches unter www.ag.ch/steuern publiziert ist.

 

Die provisorische Steuerrechnung ist zahlbar bis Ende Oktober. Bei Bezahlung bis Ende April wird ein Skonto gutgeschrieben. Beachten Sie, dass auch provisorische Rechnungen betrieben werden können.

 

Zusammen mit der Steuerveranlgung wird eine definitive Abrechnung erstellt. Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Steuerrechnung werden nachgefordert. Zu viel bezahlte Beträge werden mit Vergütungszins zurückbezahlt.

 

Im Internet unter www.ag.ch/steuern und auf der CD EasyTax 2012 ist auch ein Berechnungsprogramm zur Erstellung Ihres persönlichen Budgets enthalten (Einnahmen-/Ausgabenplaner).