6 Einkünfte aus Liegenschaften inkl. Nutzniessung
und Wohnrecht
6.3 Weitere Liegenschaftseinkünfte
Steuerbar
sind auch alle übrigen Einkünfte aus
Liegenschaften, die unter den beiden obigen Ziffern nicht ausgewiesen
worden sind (z.B. Baurechtszinsen und Zinszuschüsse). Einzusetzen sind
die Bruttoeinnahmen.